Wettkampfordnung / Haftung
- Bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr.
- Der Veranstalter, seine Organe und Helfer übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstahl sowie anderen Schadensfällen. Mit der Anmeldung wird der Haftungsausschluss anerkannt.
- Die abgeschlossene Sportversicherung schließt gegenseitige Haftpflichtansprüche aus.
- Das Sanitätspersonal oder die Streckenposten sind berechtigt, die Teilnehmer bei drohenden Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen.
- Das Mitführen von Hunden, Fahrrädern, Babyjoggern und das Tragen von Kopfhörern sind während der Läufe nicht gestattet.
- Athleten, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung suspendiert oder denen die Zulassung entzogen ist, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Teilnehmern und Besuchern der Veranstaltung ist die Darstellung oder Verbreitung von rechtsextremistischem, rassistischem, antisemitischen oder sonstigem antidemokratischen Gedankengut verboten. Ein Verstoß wird mit einem sofortigen Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet.
- Die Regeln des NLV sowie der Straßenverkehrsordnung sind unbedingt einzuhalten.
- Ausdrücklich verweisen wir auf die Anerkennung der Satzungen und Ordnungen des DLV, insbesondere die Deutsche-Leichtathletik-Ordnung (DLO), den DLV-Anti-Doping-Code (DLV-ADC) und die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) mit jeder Anmeldung.
- Die Veranstaltung wurde unter der Nummer 23V09900004200000 genehmigt und wird gemäß IWR und DLO durchgeführt.
- In Bezug auf die Corona-Pandemie gelten die am Veranstaltungstag gültigen gesetzlichen Regelungen.