Richtlinien 2023

Wettkampfordnung / Haftung

  • Bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr.
  • Der Veranstalter, seine Organe und Helfer übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstahl sowie anderen Schadensfällen. Mit der Anmeldung wird der Haftungsausschluss anerkannt.
  • Die abgeschlossene Sportversicherung schließt gegenseitige Haftpflichtansprüche aus.
  • Das Sanitätspersonal oder die Streckenposten sind berechtigt, die Teilnehmer bei drohenden Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen.
  • Das Mitführen von Hunden, Fahrrädern, Babyjoggern und das Tragen von Kopfhörern sind während der Läufe nicht gestattet.
  • Athleten, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung suspendiert oder denen die Zulassung entzogen ist, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Teilnehmern und Besuchern der Veranstaltung ist die Darstellung oder Verbreitung von rechtsextremistischem, rassistischem, antisemitischen oder sonstigem antidemokratischen Gedankengut verboten. Ein Verstoß wird mit einem sofortigen Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet.
  • Die Regeln des NLV sowie der Straßenverkehrsordnung sind unbedingt einzuhalten.
  • Ausdrücklich verweisen wir auf die Anerkennung der Satzungen und Ordnungen des DLV, insbesondere die Deutsche-Leichtathletik-Ordnung (DLO), den DLV-Anti-Doping-Code (DLV-ADC) und die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) mit jeder Anmeldung.
  • Die Veranstaltung wurde unter der Nummer 23V09900004200000 genehmigt und wird gemäß IWR und DLO durchgeführt.
  • In Bezug auf die Corona-Pandemie gelten die am Veranstaltungstag gültigen gesetzlichen Regelungen.